Ein Anspruch auf Mitnahme von einem oder mehreren Hunden besteht nur im Rahmen der Beförderungsbestimmungen und der vorhandenen Kapazitäten.
Bei der Mitnahme von Hunden gelten folgende Regeln
Im VRS und in allen weiteren Verbundtarifen in NRW sowie im NRW-Tarif können Sie Ihre/n Hund/e unentgeltlich mitnehmen.
Im VRM benötigen Sie für Ihren Hund keinen Einzelfahrschein mehr, sondern können ihn unentgeltlich mitnehmen (https://www.vrminfo.de/)
Jeder Fahrkarteninhaber kann kostenfrei EINEN Hund mitnehmen, für jeden weiteren Hund ist der Kinderfahrpreis zu entrichten. Mitfahrende im Rahmen von Mitnahmeregelungen gelten nicht als Fahrkarteninhaber in diesem Sinne. Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.